Rechtsprechung
AG Bernau, 23.11.2010 - 10 C 398/09 (018) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätzliche Vorfahrt des verbotswidrig auf einem linken Radweg fahrenden Radfahrers ist zu bejahen; Grundsätzliche Vorfahrt des verbotswidrig auf einem linken Radweg fahrenden Radfahrers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Radweg in der falschen Richtung benutzt - trotzdem Vorfahrtrecht?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 10.04.2000 - 1 U 206/99
Vorfahrtsrecht des den linken Radweg benutzenden Radfahrers
Auszug aus AG Bernau, 23.11.2010 - 10 C 398/09
Das Gericht teilt die Auffassung in der Rechtsprechung zur verbotswidrigen Benutzung eines Radfahrweges (z.B. OLG Düsseldorf NZV 2000, 506). - OLG Bremen, 11.02.1997 - 3 U 69/96
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in Gegenrichtung …
Auszug aus AG Bernau, 23.11.2010 - 10 C 398/09
So verneint das Oberlandesgericht Bremen in seinem Urteil vom 11.02.1997 ( DAR 1997, 272 ff) das Vorfahrtsrecht des verbotswidrig auf einem linken Radweg fahrenden Radfahrers, weil derjenige, der kein Recht zum Fahren habe, auch kein Vorfahrtsrecht haben könne. - OLG Hamm, 10.03.1995 - 9 U 208/94
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden PKW mit einem den …
Auszug aus AG Bernau, 23.11.2010 - 10 C 398/09
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm in zwei Entscheidung vom 10.03.1995 und vom 24.10.1996 (DAR 1996, 321 und NZV 1997, 123 ) die grundsätzliche Vorfahrt auch des verbotswidrig auf einem linken Radweg fahrenden Radfahrers bejaht. - OLG Hamm, 24.10.1996 - 6 U 68/96
Auszug aus AG Bernau, 23.11.2010 - 10 C 398/09
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm in zwei Entscheidung vom 10.03.1995 und vom 24.10.1996 (DAR 1996, 321 und NZV 1997, 123 ) die grundsätzliche Vorfahrt auch des verbotswidrig auf einem linken Radweg fahrenden Radfahrers bejaht.